413.13
CH-TG
Art. 5a Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil - Prüfungsexpertinnen und -experten
Zusammenarbeit
Art. 5a Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil · Prüfungsexpertinnen und -experten
1. Der Kanton Thurgau bezeichnet einen Fünftel der für die Kantonsschule Wil tätigen Prüfungsexpertinnen und -experten.