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Art. 5a Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil - Prüfungsexpertinnen und -experten

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Art. 5a Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil · Prüfungsexpertinnen und -experten

1. Der Kanton Thurgau bezeichnet einen Fünftel der für die Kantonsschule Wil tätigen Prüfungsexpertinnen und -experten.

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