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Art. 4 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil - Betriebsbeiträge

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Art. 4 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil · Betriebsbeiträge

1. Der Kanton Thurgau bezahlt dem Kanton St. Gallen jährliche Beiträge an die Betriebskosten der Kantonsschule Wil.

2. Die Beiträge betragen je thurgauische Schülerin und thurgauischen Schüler 80 Prozent der Betriebskosten nach Abzug aller Erträge.

3. Massgebend sind

a. für die Betriebskosten die Rechnung des Kalenderjahrs;

b. für die Schülerzahl der Durchschnitt aus den Zahlen am 1. Februar und 1. August.

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