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413.11 GBM CH-TG

§ 9 Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II) (GBM) - Ausbildungsbetriebe

Berufsbildung - Betriebliche Ausbildung
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§ 9 GBM · Ausbildungsbetriebe

1. Ausbildungsbetriebe vermitteln den betrieblichen Teil der beruflichen Bildung.

2. Der Kanton kann den koordinierten Stellenwechsel bei spezialisierten Lehrbetrieben und den Aufbau von Lehrbetriebsverbünden organisatorisch unterstützen.

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