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413.11 GBM CH-TG

§ 38 Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II) (GBM) - Rauchverbot

Organisatorische Bestimmungen
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§ 38 GBM · Rauchverbot

1. In Schulgebäuden gilt ein generelles Rauchverbot.

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