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413.11 GBM CH-TG

§ 24 Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II) (GBM) - Fachmittelschulen

Mittelschulen
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§ 24 GBM · Fachmittelschulen

1. Die Fachmittelschulen werden mit einem Fachmittelschulausweis abgeschlossen. Auf Beschluss des Regierungsrates kann eine Fachmaturität eingeführt werden.

2. Sie bereiten auf das Studium an Höheren Fachschulen und Fachhochschulen vor.

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