412.637
IFMIPM
CH-TG
Art. 23 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Finanzierung
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 23 IFM · Finanzierung
1. Art. 16 bis Art. 21 dieser Vereinbarung werden erstmals für das Betriebsjahr 1992 und für die Finanzierung des Um- und Erweiterungsbaus (Projekt 1990) angewendet.