412.637
IFMIPM
CH-TG
Art. 16 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Deckung der Betriebskosten
Finanzierung
Art. 16 IFM · Deckung der Betriebskosten
1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch
a. Aktivsaldo des Vorjahres;
b. Beiträge des Bundes;
c. Beiträge von Kantonen, denen das Recht zusteht, Schüler abzuordnen, obschon sie nicht Partner dieser Vereinbarung sind;
d. Schul- und Internatsgelder;
e. Einnahmen aus Kursen, Veranstaltungen und Arbeiten des Personals und der Schüler;
f. andere Zuwendungen.
2. Die Vertragspartner tragen die Restkosten.