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412.637 IFMIPM CH-TG

Art. 16 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Deckung der Betriebskosten

Finanzierung
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Art. 16 IFM · Deckung der Betriebskosten

1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch

a. Aktivsaldo des Vorjahres;

b. Beiträge des Bundes;

c. Beiträge von Kantonen, denen das Recht zusteht, Schüler abzuordnen, obschon sie nicht Partner dieser Vereinbarung sind;

d. Schul- und Internatsgelder;

e. Einnahmen aus Kursen, Veranstaltungen und Arbeiten des Personals und der Schüler;

f. andere Zuwendungen.

2. Die Vertragspartner tragen die Restkosten.

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