412.636
CH-TG
§ 8 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Dienstleistungen
Allgemeine Bestimmungen
§ 8 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Dienstleistungen
1. Dienstleistungen zugunsten Dritter unterstützen die gegenseitige Durchdringung von Lehre, Forschung und Praxis.