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§ 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Aufhebung geltenden Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Aufhebung geltenden Rechts

1. Die Interkantonale Vereinbarung über das Heilpädagogische Seminar Zürich vom 19. März 1984 wird aufgehoben.

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