412.636
CH-TG
§ 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Aufhebung geltenden Rechts
Schlussbestimmungen
§ 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Aufhebung geltenden Rechts
1. Die Interkantonale Vereinbarung über das Heilpädagogische Seminar Zürich vom 19. März 1984 wird aufgehoben.