412.636
CH-TG
§ 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Rechtsnatur und Sitz
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Rechtsnatur und Sitz
1. Die Hochschule ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit dem Recht auf Selbstverwaltung.
2. Sitz der Hochschule ist Zürich.