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Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Bisherige Trägervereinbarungen

Schlussbestimmungen - Aufhebung bisherigen Rechts
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Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Bisherige Trägervereinbarungen

1. Die folgenden Vereinbarungen werden aufgehoben

a) Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen;

b) Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

2. Die Aufhebung der Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung.

3. Die in Ausführung der Vereinbarungen nach Abs. 1 und Abs. 2 dieser Bestimmung erlassenen Vorschriften behalten bis zu ihrer Aufhebung durch den Hochschulrat Gültigkeit, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.

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