412.633
CH-TG
Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Bisherige Trägervereinbarungen
Schlussbestimmungen - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 54 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Bisherige Trägervereinbarungen
1. Die folgenden Vereinbarungen werden aufgehoben
a) Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen;
b) Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.
2. Die Aufhebung der Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung.
3. Die in Ausführung der Vereinbarungen nach Abs. 1 und Abs. 2 dieser Bestimmung erlassenen Vorschriften behalten bis zu ihrer Aufhebung durch den Hochschulrat Gültigkeit, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.