412.620
HFSVACSS
CH-TG
Art. 20 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) - Fürstentum Liechtenstein
Schlussbestimmungen
Art. 20 HFSV · Fürstentum Liechtenstein
1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu.