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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Geltungsbereich

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen · Geltungsbereich

1. Die Vereinbarung gilt für alle Ausbildungen und Berufe, deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

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