412.613
BFSVAES
CH-TG
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) - Fürstentum Liechtenstein
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 14 Berufsfachschulvereinbarung, BFSV · Fürstentum Liechtenstein
1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu.