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412.613 BFSVAES CH-TG

Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) - Fürstentum Liechtenstein

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 14 Berufsfachschulvereinbarung, BFSV · Fürstentum Liechtenstein

1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu.

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