412.613
BFSVAES
CH-TG
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Berufsfachschulvereinbarung, BFSV · Zweck
1. Die Vereinbarung regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildungen.
2. Sie benennt die Bereiche, für die gesonderte Verfahren gelten und regelt die Zuständigkeit.
3. Sie trägt damit zu einer koordinierten Berufsbildungspolitik bei.