412.612
CH-TG
Art. 9 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - b. ohne Aufnahmepflicht
Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Regionales Schulabkommen · b. ohne Aufnahmepflicht
1. Für Schulen ohne Aufnahmepflicht beläuft sich die Höhe des Schulbeitrags auf die Hälfte der Ansätze nach Art. 8 dieser Vereinbarung.