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Art. 3 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - b. Unterstellung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Regionales Schulabkommen · b. Unterstellung

1. Der Standortkanton bezeichnet die Schulen, die er der Vereinbarung unterstellen will.

2. Der Wohnsitzkanton bezeichnet die Schulen, für die er die Vereinbarung anwenden will.

3. Massgebend ist die Liste im Anhang 1 dieser Vereinbarung.

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