412.612
CH-TG
Art. 2 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Geltungsbereich, a. Grundsatz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Regionales Schulabkommen · Geltungsbereich, a. Grundsatz
1. Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch von
a. gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Diplommittelschulen;
b. Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der Lehre;
c. Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung.
2. Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrechtlicher Trägerschaft angewendet werden.