412.612
CH-TG
Art. 19 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Kündigung der Vereinbarung
Revision und Kündigung
Art. 19 Regionales Schulabkommen · Kündigung der Vereinbarung
1. Die Vereinbarung kann unter Beachtung einer dreijährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden.
2. Die Kündigung ist dem Präsidenten der EDK-Ost schriftlich einzureichen, unter Mitteilung an die Vereinbarungskantone.