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§ 9 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Unredlichkeit bei der Prüfung

Promotion und Qualifikationsverfahren
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§ 9 Reglement HF Technik · Unredlichkeit bei der Prüfung

1. Wer bei einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden.

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