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§ 7 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Zulassung zu den Modullernzielkontrollen

Promotion und Qualifikationsverfahren
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§ 7 Reglement HF Technik · Zulassung zu den Modullernzielkontrollen

1. Zu den Modullernzielkontrollen im Grundstudium wird zugelassen, wer mindestens 80 % des Unterrichts des Moduls besucht hat.

2. Zu den Modullernzielkontrollen im Fachstudium wird zugelassen, wer die Promotion des Grundstudiums erfüllt und mindestens 80 % des Unterrichts des jeweiligen Moduls besucht und die vorgegebenen Teilprüfungen absolviert hat.

3. Sind weniger als 80 % des Unterrichts des jeweiligen Moduls besucht worden, kann die Abteilungsleitung die Zulassung zu den Prüfungen verweigern oder eine Zusatzleistung einfordern, die als Pflichtleistung gilt.

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