412.228
CH-TG
§ 6 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Bestehen des Grundstudiums (Promotion)
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 6 Reglement HF Technik · Bestehen des Grundstudiums (Promotion)
1. Die Promotion beinhaltet den Nachweis, die für das Fachstudium notwendigen Grundlagenkenntnisse erworben zu haben.
2. Die Promotion ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind
1. Sämtliche in der Prüfungsordnung festgelegten Pflichtleistungen des Grundstudiums wurden erbracht
2. Jeder Modulabschluss ist mindestens mit der Note 3.0 bewertet
3. Höchstens ein Modulabschluss ist mit einer Note unter 4.0 bewertet
4. Der auf eine Dezimalstelle gerundete Gesamtdurchschnitt aller Modulabschlüsse beträgt mindestens 4.0