Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.228 CH-TG

§ 5 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Grundlagen

Promotion und Qualifikationsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement HF Technik · Grundlagen

1. Das Grundstudium wird mit der Promotion gemäss § 6 abgeschlossen.

2. Die HF-Bildungsgänge werden nach dem Fachstudium mit dem Bestehen des Qualifikationsverfahrens gemäss § 8 abgeschlossen.

← § 4 Reglement HF Technik Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Geltungsbereich § 6 Reglement HF Technik →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →