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§ 4 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen
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§ 4 Reglement HF Technik · Zulassungsbedingungen

1. Für die HF-Bildungsgänge wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung EFZ in einem gemäss Rahmenlehrplan einschlägigen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat.

2. Ohne Abschluss gemäss Abs. 1 ist die Aufnahme gemäss Vorgaben des BZT (Zulassung sur dossier) möglich. Dabei sind insbesondere folgende Bedingungen zu erfüllen

1. erfolgreicher Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung EFZ eines anderen Bereichs oder

2. Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule

3. In allen Fällen wird ein Anstellungsverhältnis während der Ausbildung in einem gemäss Rahmenlehrplan einschlägigen Beruf mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % vorausgesetzt.

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