412.228
CH-TG
§ 11 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Übertritt, Anerkennung von Vorleistungen, Studienunterbruch
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 11 Reglement HF Technik · Übertritt, Anerkennung von Vorleistungen, Studienunterbruch
1. Wechselt eine Studentin oder ein Student von einer anerkannten höheren Fachschule in einen HF-Bildungsgang, entscheidet die Abteilungsleitung über die Anrechnung der absolvierten Semester und die Anerkennung der bereits erzielten Modulabschlüsse.
2. Für Studierende, die im Rahmenlehrplan enthaltene Kompetenzen nachweisen können, kann die Abteilungsleitung eine verkürzte Studienzeit bewilligen.
3. Wird das Studium nach einem Unterbruch fortgesetzt, werden die erbrachten Prüfungsleistungen rückwirkend bis zu drei Jahren angerechnet.