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412.228 CH-TG

§ 1 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Geltungsbereich

Allgemeines
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§ 1 Reglement HF Technik · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement regelt in Ergänzung zu den bundesrechtlichen Vorschriften die folgenden Ausbildungen am Bildungszentrum für Technik Frauenfeld (BZT)

1. zur Dipl. Medizintechnikerin HF oder zum Dipl. Medizintechniker HF

2. zur Dipl. Informatikerin HF oder zum Dipl. Informatiker HF

3. zur Dipl. Prozesstechnikerin HF oder zum Dipl. Prozesstechniker HF

4. zur Dipl. Wirtschaftsinformatikerin HF oder zum Dipl. Wirtschaftsinformatiker HF

5. zur Dipl. Gebäudetechnikerin HF oder zum Dipl. Gebäudetechniker HF

6. zur Dipl. Technikerin HF Bauplanung oder zum Dipl. Techniker HF Bauplanung

7. zur Dipl. Metall- und Fassadenbautechnikerin HF oder zum Dipl. Metall- und Fassadenbautechniker HF (HF-Bildungsgang)

Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Bildungsgänge der höheren Fachschule am Bildungszentrum für Technik (Reglement HF Technik) - Geltungsbereich § 2 Reglement HF Technik →

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