412.227
SSS
CH-TG
§ 9 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF - Praktikumsqualifikation
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 9 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF · Praktikumsqualifikation
1. Die Beurteilung im Lernbereich Praxis erfolgt in schriftlicher Form.
2. Die Leistungen im Lernbereich Praxis werden am Ende jedes Ausbildungsjahrs bewertet.
3. Die Beurteilung der Leistungen beruht auf den zu erreichenden Kompetenzen gemäss Kompetenzenkatalog des Rahmenlehrplans.