412.227
SSS
CH-TG
§ 8 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF - Leistungsnachweise
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 8 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF · Leistungsnachweise
1. Leistungsnachweise werden erbracht durch
1. Praktikumsqualifikation
2. schulische Leistungsnachweise
2. Anzahl und Form der schulischen Leistungsnachweise richten sich nach dem Prüfungsreglement.