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412.227 SSS CH-TG

§ 8 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF - Leistungsnachweise

Promotion und Qualifikationsverfahren
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§ 8 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF · Leistungsnachweise

1. Leistungsnachweise werden erbracht durch

1. Praktikumsqualifikation

2. schulische Leistungsnachweise

2. Anzahl und Form der schulischen Leistungsnachweise richten sich nach dem Prüfungsreglement.

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