412.227
SSS
CH-TG
§ 5 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF - Eignungsabklärung
Zulassungsbedingungen
§ 5 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF · Eignungsabklärung
1. Die Eignungsabklärung findet in den jeweiligen Praktikumsbetrieben statt. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der angehenden diplomierten Pflegefachperson HF und der Institution geschlossen.
2. Die Aufnahmekommission des BfGS überprüft die Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Aufnahme.