412.227
SSS
CH-TG
§ 12 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF - Unredlichkeit bei der Prüfung
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 12 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF · Unredlichkeit bei der Prüfung
1. Wer bei einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden.
2. Wer unentschuldigt nicht zu einer Prüfung erscheint, hat sie nicht bestanden.