412.225
CH-TG
§ 9 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Unredlichkeit bei der Prüfung
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 9 Reglement HF Betriebswirtschaft · Unredlichkeit bei der Prüfung
1. Wer bei einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat sie nicht bestanden.