412.225
CH-TG
§ 7 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Voraussetzungen der Promotion
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 7 Reglement HF Betriebswirtschaft · Voraussetzungen der Promotion
1. Die Promotion beinhaltet den Nachweis, die für das Hauptstudium notwendigen Grundlagenkenntnisse erworben zu haben.
2. Die Promotion ist erfüllt, wenn
1. sämtliche Pflichtleistungen des Grundstudiums erbracht wurden,
2. jede Lernfeldprüfung mindestens mit der Note 3.0 bewertet ist,
3. höchstens drei Lernfeldprüfungen mit einer Note unter 4.0 bewertet sind und
4. der auf eine Dezimalstelle gerundete Gesamtdurchschnitt aller Lernfeldprüfungen mindestens 4.0 beträgt.
3. Wer die Promotion nicht erfüllt, hat alle Lernfeldprüfungen zu wiederholen, die mit Noten unter 4.0 bewertet wurden.