Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.225 CH-TG

§ 5 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Grundlagen

Promotion und Qualifikationsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement HF Betriebswirtschaft · Grundlagen

1. Nach dem Grundstudium findet die Promotion statt.

2. Der HF-Bildungsgang wird nach dem Hauptstudium mit dem Bestehen des Qualifikationsverfahrens abgeschlossen.

← § 4 Reglement HF Betriebswirtschaft Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Geltungsbereich § 6 Reglement HF Betriebswirtschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →