§ 4 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Zulassungsbedingungen
§ 4 Reglement HF Betriebswirtschaft · Zulassungsbedingungen
1. Für den HF-Bildungsgang wird zugelassen, wer folgende Bedingungen vor Antritt der Ausbildung erfüllt
1. erfolgreicher Abschluss einer dreijährigen beruflichen Grundbildung zur Kauffrau mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zum Kaufmann EFZ oder
2. erfolgreicher Abschluss einer dreijährigen beruflichen Grundbildung zur Detailhandelsfachfrau EFZ oder zum Detailhandelsfachmann EFZ
2. Ohne einschlägiges EFZ gemäss Abs. 1 sind alternativ für die Zulassung vor Antritt des Studiums eine mindestens zweijährige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis bei einer Berufstätigkeit im Umfang von mindestens einem Beschäftigungsgrad von 80 % vorzuweisen und folgende Bedingungen zu erfüllen
1. erfolgreicher Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung EFZ eines anderen Bereichs oder
2. Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule
3. In allen Fällen wird ein Anstellungsverhältnis während der Ausbildung im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 70 % vorausgesetzt. Sofern vor Antritt der Ausbildung während mindestens zweier Jahre eine kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufstätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 80 % erfolgte, genügt ein Beschäftigungsgrad von mindestens 50 %.