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§ 13 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Übergangsbestimmung

Übergangs und Schlussbestimmung
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§ 13 Reglement HF Betriebswirtschaft · Übergangsbestimmung

1. Für Studierende, die das Studium vor 1. Oktober 2022 begonnen haben, ist das Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF beziehungsweise zum diplomierten Betriebswirtschafter HF vom 14. Januar 2011 in der Fassung vom 12. September 2016 anwendbar.

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