412.225
CH-TG
§ 10 Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF oder zum diplomierten Betriebswirtschafter HF (Reglement HF Betriebswirtschaft) - Wiederholung
Promotion und Qualifikationsverfahren
§ 10 Reglement HF Betriebswirtschaft · Wiederholung
1. Jede Lernfeldprüfung, die unter der Note 4.0 bewertet wurde, kann frühestens am nächsten ordentlichen Prüfungstermin einmal wiederholt werden.
2. Wer die Promotion oder das Qualifikationsverfahren bei der Wiederholung erneut nicht besteht, wird von der Prüfungskommission vom HF-Bildungsgang ausgeschlossen.
3. Bestandene Lernfeldprüfungen können wiederholt werden. Für die Promotion und das Qualifikationsverfahren zählt das Ergebnis der zweiten Prüfung.