412.215
BbM
CH-TG
§ 9 Verordnung über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen (BbM) - Anmeldung und einzureichende Unterlagen
Aufnahme in den Berufsmaturitätsunterricht während der beruflichen Grundbildung (BM 1)
§ 9 BbM · Anmeldung und einzureichende Unterlagen
1. ...
1bis Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich rechtzeitig gemäss den Vorgaben der Berufsmaturitätsschulen zur Aufnahmeprüfung anzumelden.
2. Die Klassenlehrperson der von der Kandidatin oder vom Kandidaten zuletzt besuchten Schule reicht der prüfenden Schule nach der Anmeldung das ausgefüllte Formular des Departements für Erziehung und Kultur mit der Einschätzung der Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten ein. Mit dem Formular zur Einschätzung der Eignung wird eine der folgenden Empfehlungen abgegeben und begründet
1. * Empfehlung A: vorbehaltlos empfohlen
2. * Empfehlung B: empfohlen
3. * Empfehlung C: bedingt empfohlen
4. * Empfehlung D: nicht empfohlen