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412.215 BbM CH-TG

§ 8 Verordnung über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen (BbM) - Koordination Sekundarstufe I und Sekundarstufe II

Aufnahme in den Berufsmaturitätsunterricht während der beruflichen Grundbildung (BM 1)
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§ 8 BbM · Koordination Sekundarstufe I und Sekundarstufe II

1. Das Departement ernennt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Sekundarstufe I, der Sekundarstufe II und der beteiligten Ämter.

2. Diese stellt die Koordination des Übertritts von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II hinsichtlich der Aufnahmeprüfung sicher.

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