Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.214 BbB CH-TG

§ 3 Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Lehrplan, Praxiseinsätze

Brückenangebote
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 BbB · Lehrplan, Praxiseinsätze

1. Das Departement für Erziehung und Kultur (Departement) legt den Rahmenlehrplan fest.

2. Es erlässt Richtlinien für die Praxiseinsätze.

← § 2 BbB Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Angebote § 4 BbB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →