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412.214 BbB CH-TG

§ 28 Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Beurteilung

Kantonale Integrationskurse
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§ 28 BbB · Beurteilung

1. Die Beurteilung erfolgt in Form eines Berichts.

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