412.214
BbB
CH-TG
§ 16 Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Unterricht an der Berufsfachschule
Niederschwelliges Ausbildungsangebot und niederschwellige Integrationsausbildung
§ 16 BbB · Unterricht an der Berufsfachschule
1. Die Schwerpunkte des niederschwelligen Ausbildungsangebots an der Berufsfachschule liegen in der Allgemeinbildung, der Förderung der sozialen Kompetenzen sowie der am beruflichen Alltag orientierten Bildung.
1bis. Die Schwerpunkte der niederschwelligen Integrationsausbildung liegen in der Sprachförderung, der Allgemeinbildung sowie im Erwerb von arbeitsweltspezifischen Kompetenzen.
1ter. Das Departement legt die Rahmenlehrpläne fest.
2. Der wöchentliche Unterricht umfasst sieben Lektionen und schliesst eine bis zwei Lektionen begleitetes, individuelles Arbeiten mit ein.