412.214
BbB
CH-TG
§ 1 Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Angebote
Brückenangebote
§ 1 BbB · Angebote
1. Der Kanton unterhält Brückenangebote mit Schwerpunkt allgemeine Berufswahl und Berufsfindung (Typ A) sowie Angebote mit Schwerpunkt praktischer Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern (Typ P).