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412.214 BbB CH-TG

§ 1 Verordnung über die Brückenangebote, die niederschwelligen Ausbildungsangebote und die kantonalen Integrationskurse (BbB) - Angebote

Brückenangebote
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§ 1 BbB · Angebote

1. Der Kanton unterhält Brückenangebote mit Schwerpunkt allgemeine Berufswahl und Berufsfindung (Typ A) sowie Angebote mit Schwerpunkt praktischer Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern (Typ P).

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