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412.213 BbW CH-TG

§ 2 Verordnung des Regierungsrates über die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung (BbW) - Schulordnung

Höhere Fachschulen
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§ 2 BbW · Schulordnung

1. Die Schulen erlassen eine Schulordnung, die vom Departement für Erziehung und Kultur (Departement) zu genehmigen ist.

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