412.213
BbW
CH-TG
§ 11 Verordnung des Regierungsrates über die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung (BbW) - Unterstützung durch das Amt
Weiterbildung
§ 11 BbW · Unterstützung durch das Amt
1. Das Amt unterstützt die Weiterbildung insbesondere durch
1. Information über die Angebote
2. Beratung in Fragen der Weiterbildung
3. Empfehlungen der Anbieter in Qualitätsfragen