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412.213 BbW CH-TG

§ 11 Verordnung des Regierungsrates über die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung (BbW) - Unterstützung durch das Amt

Weiterbildung
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§ 11 BbW · Unterstützung durch das Amt

1. Das Amt unterstützt die Weiterbildung insbesondere durch

1. Information über die Angebote

2. Beratung in Fragen der Weiterbildung

3. Empfehlungen der Anbieter in Qualitätsfragen

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