412.212
BbG
CH-TG
§ 9 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Absenzen
Unterricht an den Berufsfachschulen
§ 9 BbG · Absenzen
1. Als Gründe für Absenzen gelten insbesondere
1. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
2. * Krankheit und Unfall, wenn dadurch der Schulbesuch verunmöglicht wird
3.-4. * ...
5. ausserschulische Jugendarbeit im Rahmen von Art. 329e OR[2]