412.212
BbG
CH-TG
§ 8 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Zeugnis
Unterricht an den Berufsfachschulen
§ 8 BbG · Zeugnis
1. Am Ende des Semesters wird ein Zeugnis abgegeben.
2. Darin werden eingetragen
1. Noten für die Leistungen in den Fächern nach Bildungsplan
2. Noten für die Leistungen der Freikurse
3. * Absenzen in Lektionen
3. Die Berufsfachschulen stellen sicher, dass Lernende und Betriebe das Zeugnis erhalten.