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412.212 BbG CH-TG

§ 7 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Exkursionen

Unterricht an den Berufsfachschulen
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§ 7 BbG · Exkursionen

1. Wenn Berufsfachschulen zu Unterrichtszwecken Exkursionen organisieren, sind die Lernenden zur Teilnahme verpflichtet.

2. Eine Nichtteilnahme an Exkursionen wird gleich behandelt wie Absenzen im Pflichtunterricht.

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