412.212
BbG
CH-TG
§ 7 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Exkursionen
Unterricht an den Berufsfachschulen
§ 7 BbG · Exkursionen
1. Wenn Berufsfachschulen zu Unterrichtszwecken Exkursionen organisieren, sind die Lernenden zur Teilnahme verpflichtet.
2. Eine Nichtteilnahme an Exkursionen wird gleich behandelt wie Absenzen im Pflichtunterricht.