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412.212 BbG CH-TG

§ 5 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Stundenpläne; Lehrmittel

Unterricht an den Berufsfachschulen
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§ 5 BbG · Stundenpläne; Lehrmittel

1. Die Stundenpläne berücksichtigen die Vorgaben von Bund und Kanton.

2. Bei Bildungsgängen mit mehreren Parallelklassen bestimmt der Rektor oder die Rektorin die eingesetzten Lehrmittel.

3. Für jeden Beruf und jedes Unterrichtsfach erstellt die Berufsfachschule einen internen Lehrplan.

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