Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.212 BbG CH-TG

§ 4 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Unterrichtsdauer

Unterricht an den Berufsfachschulen
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§ 4 BbG · Unterrichtsdauer

1. Eine Unterrichtslektion dauert 45 Minuten.

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