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412.212 BbG CH-TG

§ 29 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Prüfungsordnung

Qualifikationsverfahren
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§ 29 BbG · Prüfungsordnung

1. Die Kommission gemäss § 19a erlässt eine Prüfungsordnung gemäss Leitfaden der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung, die der Genehmigung durch die Prüfungskommission Thurgau bedarf.

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